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10_generalversammlung:gv_2025:statuenaenderung_2025

Statutenänderungen 2025

Punkt Alt Änderungen Neu
1 1.1 einen Beitrag zur Bereicherung der Dorfgemeinschaft zu erbringen.
1.2 den aktiven Feuerwehrmännern auch ausserhalb ihres Dienstes zu ermöglichen, aufrichtige und treue Kameradschaft zu pflegen.
1.3 den aus dem Dienst entlassenen Feuerwehrmännern auch nach ihrer Pflichterfüllung die Möglichkeit zu geben, am Feuerwehrgeschehen des Dorfes teilzunehmen.
1.4 mitzuhelfen, direkte Beziehungen zwischen Bevölkerung und Feuerwehr aufzubauen und zu pflegen.
1.5 kulturelle Veranstaltungen zu fördern (z.B. 1. August-Feier).
1.6 Reisen und Anlässe zu organisieren und durchzuführen.
1.7 nicht mit den bestehenden Ortsvereinen in Konkurrenz zu treten, sondern als Ergänzung derselben zu wirken.
Punkte 1.2 / 1.3 / 1.4 werden gestrichen

In Punkt 1.5 (neu 1.2) wird (z.B. 1. August-Feier) gestrichen
1.1 einen Beitrag zur Bereicherung der Dorfgemeinschaft zu erbringen.
1.2 kulturelle Veranstaltungen zu fördern
1.3 Reisen und Anlässe zu organisieren und durchzuführen.
1.4 nicht mit den bestehenden Ortsvereinen in Konkurrenz zu treten, sondern als Ergänzung derselben zu wirken.
2 2.1 Der Feuerwehrverein Villigen besteht aus Aktiv-, Passiv-, Frei- und Ehrenmitgliedern.
2.2 Aktivmitglieder der Feuerwehr oder des Zivilschutzes sowie Freunde der beiden Institutionen, welche die Interessen des Feuerwehrvereins mitunterstützen möchten, können als Vollmitglied aufgenommen werden.
2.3 Die Anerkennung der Statuten ist Bedingung.
2.4 Die Aufnahme erfolgt durch mehrheitlichen Beschluss der Generalversammlung oder einer Vereinsversammlung.
2.5 Wer sich besonderere Verdienste erworben hat, kann durch die Generalversammlung zum Frei- oder Ehrenmitglied ernannt werden.
Punkt 2.2 wird gestrichen

In Punkt 2.4 wird Frei- oder Ehrenmitglied durch Ehrenmitglied oder -präsidenten, bzw. präsidentin ersetzt
2.1 Der Feuerwehrverein Villigen besteht aus Aktiv-, Passiv-, Frei- und Ehrenmitgliedern.
2.2 Die Anerkennung der Statuten ist Bedingung.
2.3 Die Aufnahme erfolgt durch mehrheitlichen Beschluss der Generalversammlung oder einer Vereinsversammlung.
2.4 Wer sich besonderere Verdienste erworben hat, kann durch die Generalversammlung zum Ehrenmitglied oder -präsidenten, bzw. -präsidentin ernannt werden.
3 3.1 Die Organe im Verein sind:
– Die Generalversammlung
– Der Vorstand
– Die Rechnungsrevisoren
In Punkt 3.1 wird Rechnungsrevisoren durch Rechnungsrevisoren, bzw. -revisorinnen ersetzt 3.1 Die Organe im Verein sind:
– Die Generalversammlung
– Der Vorstand
– Die Rechnungsrevisoren, bzw. -revisorinnen
4 4.1 Die Generalversammlung findet jährlich statt. Sie wird ordentlicherweise durch den Vorstand einberufen. Ausserdem können die Rechnungsrevisoren oder 1/5 der Mitglieder die Einberufung der Generalversammlung verlangen.
Der Generalversammlung obliegt die Erledigung folgender Geschäfte:
– Abnahme der Traktandenliste
– Protokoll
– Jahresbericht des Präsidenten
– Abnahme der Jahresrechnung
– Wahlen
– Änderung der Statuten
– Festlegung des Jahresbeitrages
– Jahresprogramm
– Mutationen
– Ehrungen
– Verschiedenes
In Punkt 4.1 werden Rechnungsrevisoren durch Rechnungsrevisoren, -revisorinnen und Präsidenten durch Präsidenten, bzw. der Präsidentin ersetzt 4.1 Die Generalversammlung findet jährlich statt. Sie wird ordentlicherweise durch den Vorstand einberufen. Ausserdem können die Rechnungsrevisoren, -revisorinnen oder 1/5 der Mitglieder die Einberufung der Generalversammlung verlangen.
Der Generalversammlung obliegt die Erledigung folgender Geschäfte:
– Abnahme der Traktandenliste
– Protokoll
– Jahresbericht des Präsidenten, bzw. der Präsidentin
– Abnahme der Jahresrechnung
– Wahlen
– Änderung der Statuten
– Festlegung des Jahresbeitrages
– Jahresprogramm
– Mutationen
– Ehrungen
– Verschiedenes
5 5.1 Die Vereinsversammlung kann, sofern Geschäfte zu erledigen sind, auf Anordnung des Präsidenten oder des Vorstandes angesetzt werden. In Punkt 5.1 wird Präsidenten durch Präsidenten, bzw. der Präsidentin ersetzt 5.1 Die Vereinsversammlung kann, sofern Geschäfte zu erledigen sind, auf Anordnung des Präsidenten, bzw. der Präsidentin oder des Vorstandes angesetzt werden.
7 7. Rechnungsrevisoren
7.1 Die Rechnungsrevisoren haben die vom Kassier abgelegten Rechnungen zu prüfen und der Generalversammlung Bericht zu erstatten.
7.2 Die 2 Rechnungsrevisoren werden für einen 4-jährigen, gestaffelten Turnus gewählt.
In Punkt 7.1 und 7.2 wird Rechnungsrevisoren durch Rechnungsrevisoren, bzw. -revisorinnen ersetzt 7. Rechnungsrevison
7.1 Die Rechnungsrevisoren, bzw. -revisorinnen haben die vom Kassier abgelegten Rechnungen zu prüfen und der Generalversammlung Bericht zu erstatten.
7.2 Die 2 Rechnungsrevisoren, bzw. -revisorinnen werden für einen 4-jährigen, gestaffelten Turnus gewählt.
9 9.1 Jedes Mitglied hat das Recht, an der Generalversammlung und an sonstigen Versammlungen und Veranstaltungen teilzunehmen, den Beratungen beizuwohnen und Anträge zu stellen.
9.2 Die Jahresbeiträge für die Aktiv-, Passiv-, Frei- und Ehrenmitglieder werden an der Generalversammlung für das kommende Jahr festgelegt.
9.3 Wer aus dem Feuerwehrverein ausscheidet, verliert jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen.
9.4 Wer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Feuerwehrverein nicht nachkommt, kann seine Mitgliedschaft verlieren. Ein Ausschluss kann auch durch eine 2/3 Mehrheit der Generalversammlung erfolgen.
In Punkt 9.2 wird Aktiv-, Passiv-, Frei- und Ehrenmitglieder durch Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitglieder ersetzt 9.1 Jedes Mitglied hat das Recht, an der Generalversammlung und an sonstigen Versammlungen und Veranstaltungen teilzunehmen, den Beratungen beizuwohnen und Anträge zu stellen.
9.2 Die Jahresbeiträge für die Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitglieder werden an der Generalversammlung für das kommende Jahr festgelegt.
9.3 Wer aus dem Feuerwehrverein ausscheidet, verliert jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen.
9.4 Wer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Feuerwehrverein nicht nachkommt, kann seine Mitgliedschaft verlieren. Ein Ausschluss kann auch durch eine 2/3 Mehrheit der Generalversammlung erfolgen.
Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 14. Januar 2000 genehmigt und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Villigen, den 14. Januar 2000

Präsident: René Wattinger

Aktuar: Peter Keller
Im Abschluss wird 14. Januar 2000 durch 24. Januar 2025, René Wattinger durch Fabian Giger und Peter Keller durch Christoph Scheuner ersetzt Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 24. Januar 2025 genehmigt und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Villigen, den 25. Januar 2025

Präsident: Fabian Giger

Aktuar: Christoph Scheuner
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